Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kraftortreisen Indien & Europa

Besten Dank für das Vertrauen das Sie uns entgegenbringen. Bitte lesen Sie die «Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen» (nachfolgend AVRB) sorgfältig, denn es wird vorausgesetzt, dass Sie davon Kenntnis haben.

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln das Verhältnis zwischen Ihnen als Kunde und Kraftortreisen-Indien-Europa als Reiseveranstalter.

 

  1. Vertragsabschluss

Mit der Entgegennahme Ihrer Buchung (Diese kann mündlich, telefonisch, oder schriftlich erfolgt sein, per E-Mail, Whats App, soziale Medien, LinkedIn) durch die Buchungsstelle kommt zwischen Ihnen und Kraftortreisen-Indien-Europa ein Vertrag zustande Die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sind ein integrierter Bestandteil dieses Vertrages.

Dadurch entstehen für Sie und Kraftortreisen-Indien-Europa bestimmte Rechte und Pflichten. Falls Sie weitere Reiseteilnehmer/innen anmelden, so haben Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die nachfolgenden Reise- und Vertragsbedingungen sehr sorgfältig zu lesen.

 

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Preise

Die Preise für Reisearrangements ersehen Sie aus den Preislisten oder Offerten. Wenn nicht anders erwähnt, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizerfranken bei Unterkunft im Doppelzimmer. Der volle Reisepreis ist vor Antritt der Reise zu bezahlen und zwar wie folgt:

 

2.2 Anzahlung

Nach der Buchung Ihrer Reise erhalten Sie von uns eine Bestätigung/Rechnung. Eine Anzahlung von mindestens 25 % des Gesamtpreises ist sofort zu leisten.

 

2.3 Restzahlung

Die Restzahlung hat spätestens 45 Tage vor Abreise bei Kraftortreisen-Indien-Europa einzutreffen.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Reisedokumente nach Eingang Ihrer Zahlung über den ganzen Rechnungsbetrag zugestellt.

Wir nehmen leider keine Kreditkarten.

 

2.4 Kurzfristige Buchung

Bei Buchungen weniger als 45 Tage vor Abreise ist der ganze Rechnungsbetrag sofort fällig.

 

2.5 Bearbeitungshonorar für Privatreisen

Das Ausarbeiten von kundenspezifischen Offerten ist mit sehr viel Aufwand verbunden. Dabei fliesst in einen konkreten Programmvorschlag all unser Fachwissen ein, das wir über Jahre erarbeitet haben. Für die Bearbeitung von individuell erarbeiteten Reiseprogrammen wird ein Honorar von Fr. 250.– pro Angebot erhoben. Bei einer definitiven Buchung wird dem Reisepreis das Honorar angerechnet.

 

2.6 Zahlungsverzug

Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns, die Reiseleistungen zu verweigern. In diesem Falle kommen die Annullationsgebühren gemäss Punkt 6 zur Anwendung.

 

  1. Preis- und Programmänderungen

3.1 Preisänderungen

Die meisten von Kraftortreisen-Indien-Europa angebotenen Reisen sind mit einem grossen organisatorischen Aufwand verbunden und müssen weit im Voraus organisiert und geplant werden. Deshalb kann es aus folgenden Gründen zu Preisänderungen kommen, die bei der Offerten Erstellung noch nicht bekannt sind:

 

  • Erhöhung der Transportkosten (z.B. Treibstoffzuschläge)
  • Erhöhung der Hotelzimmerpreise
  • neu eingeführte oder erhöhte Abgaben oder Gebühren (z.B. erhöhte Flughafentaxen, Sicherheitsgebühren, Versicherungsgebühren, erhöhte Nationalparkgebühren)
  • staatlich verfügte Preiserhöhungen
  • Wechselkursänderungen

 

Kraftortreisen-Indien-Europa wird Preisänderungen spätestens bis 21 Tage vor dem vereinbarten Abreisedatum bekannt geben. Wenn die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglichen Reisepreises beträgt, so haben Sie das Recht, kostenlos vom Reisevertrag zurückzutreten. Ihre Mitteilung muss schriftlich und eingeschrieben, innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt unserer Information bei Kraftortreisen-Indien-Europa eintreffen.

 

3.2 Mehrkosten während der Reise

Mehrkosten verursacht durch unvorhergesehene Umstände, die ausserhalb der Kontrolle von Kraftortreisen-Indien-Europa oder eines Dienstleistungsträgers liegen, sind durch die Kunden zu tragen. Programmänderungen mit Mehrkosten von weniger als 10% des Reispreises können ohne vorherige Ankündigung durchführt werden. Diese Mehrkosten werden den Kunden in jedem Fall in Rechnung gestellt. Bei allen Änderungen steht immer die Sicherheit der Kunden im Vordergrund.

 

3.3 Programmänderungen

Kraftortreisen-Indien-Europa behält sich, insbesondere auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen vor oder während der Reise (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften oder -zeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände dies erfordern. Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistung nicht erbracht, vergütet Ihnen Kraftortreisen-Indien-Europa die Differenz zwischen nicht erbrachter Leistung und dem Reisepreis, sofern Kraftortreisen-Indien-Europa gegenüber Drittparteien für diese Leistungen nicht belastet wird. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

 

  1. Unterkünfte

Die ausgeschriebenen Preise verstehen sich, sofern nicht anders erwähnt pro Person im Doppelzimmer. Sofern nicht anders erwähnt werden nach Möglichkeit Doppelbetten gebucht.

 

4.1 Einzelzimmer

Es ist auf fast allen Reisen möglich, gegen Zuschlag ein Einzelzimmer zu buchen. Bei Übernachtungen in einfachen Gasthäusern wie Teahouses, Lodges, Ashrams sowie Unterkünften in abgelegenen Gebieten usw. können nicht in jedem Fall Einzelzimmer garantiert werden. Sollte während der Reise ein bestätigtes und gebuchtes Einzelzimmer nicht verfügbar sein, so wird Ihnen die Differenz zum Doppelzimmer rückvergütet. Eine weitere Entschädigung ist ausgeschlossen.

 

  1. Wann kann eine Reise durch Kraftortreisen-Indien-Europa abgesagt werden

 

5.1 Mindestteilnehmerzahl

Bei Nichterreichen der in der Ausschreibung festgelegten Mindestteilnehmerzahl kann Kraftortreisen-Indien-Europa die Reise bis 21 Tage vor Reisebeginn absagen. Bei einer Absage wegen nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl erhalten Sie den Reisepreis zurück. Weitere Entschädigungen durch Kraftortreisen-Indien-Europa sind ausgeschlossen.

 

5.2 Andere Gründe

Liegen Gründe vor, welche die Durchführung einer Reise verunmöglichen, wie höhere Gewalt (politische Unruhen, Streiks, Katastrophen usw.) oder Umstände, die zur Gefährdung von Leib und Leben führen können, kann eine Absage der Reise auch kurzfristig erfolgen. Kraftortreisen-Indien-Europa ist jedoch befugt, die gemachten Aufwendungen und bereits entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Weitergehende Entschädigungen sind ausgeschlossen. Wir empfehlen Ihnen Ihre Reiseversicherung zu kontaktieren.

 

  1. Änderungs- und Rücktrittsbestimmungen

6.1 Allgemeines

Wenn Sie eine Reise annullieren oder Änderungen und Umbuchungen der gebuchten Reise wünschen, so müssen Sie dies schriftlich Kraftortreisen-Indien-Europa mitteilen.

 

6.2 Annullation

Wenn Sie eine Reise absagen (annullieren) wollen, so müssen Sie dies an Kraftortreisen-Indien-Europa mit einem eingeschriebenen Brief oder per E-Mail mitteilen. Massgebend zur Berechnung des Annullations- bzw. Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Erklärung bei der Buchungsstelle; bei Samstag, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.

 

6.3 Annullationskosten

Wenn Sie ein Reise nach erfolgter Buchung (Diese kann mündlich, telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgt sein) annullieren, werden zusätzlich zu einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 250,- pro Person (max. Fr. 500.00 pro Rechnung) ab Buchungsdatum die folgenden Annullationskosten in Prozent vom Reisepreis verrechnet.

 

Ab Buchung

121 Tage vor Abreisedatum                       20 % des Reisepreises

120 – 91 Tage vor Abreisedatum   35 % des Reisepreises

90 – 61 Tage vor Abreisedatum     50 % des Reisepreises

60 – 31 Tage vor Abreisedatum     80 % des Reisepreises

30 – 0  Tage vor Abreisedatum      100 % des Reisepreises

 

Zusätzlich verrechnet werden weitere extern angefallene Kosten
(z.B. Visagebühren, Versicherungsprämien, etc.).

 

Ausnahmen

 

Tickets für Veranstaltungen und Anlässe

100% Annullationskosten ab Buchung

 

Nationalparks

Bei Annullation oder Änderungen von Reservationen in Nationalparks entstehen ab Buchungsdatum 100% Annullationskosten.

 

Flugreisen

Die Annullationskosten reiner Inlands-Flugreisen setzen sich aus den von der Fluggesellschaft erhobenen Annullationskosten und einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 150.- pro Person zusammen.

 

No-Show

Sollten Sie zu spät oder nicht zu Ihrem Abflug (No­Show) eintreffen oder Landleistungen vor Ort aus den gleichen Gründen verpassen so entstehen 100 % Annullationskosten. Verpassen Sie den Flug, so entfällt für Kraftortreisen-Indien-Europa jede Beförderungspflicht. Dies gilt ebenfalls in Fällen von Flugplanverschiebungen.

 

Nicht Eintreffen, zu spätes Eintreffen, Eintreffen ohne die notwendigen Reisedokumente oder Abbruch der Reise verursachen 100% Annullationskosten

 

6.4 Versicherungen

Eine Annullationskostenversicherung ist zu empfehlen.

Stellen Sie sicher, dass Sie für Unfälle und Krankheiten und daraus resultierende Spitalkosten im Ausland ausreichend versichert sind.

 

  1. Vorzeitiger Abbruch der Reise oder Programmänderungen während der Reise durch den Kunden

Sollten Sie die Reise aus irgendeinem Grund vorzeitig abbrechen oder während der Reise Leistungen ändern, so kann Ihnen Kraftortreisen-Indien-Europa den Reisepreis nicht zurückerstatten. Unsere Reiseleitung oder lokale Vertretung wird Ihnen in dringenden Fällen (Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen usw.) bei der Organisation Ihrer Rückreise oder Änderung so weit als möglich behilflich sein. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung, die die Kosten einer unvorhergesehenen Rückreise entsprechend den Bestimmungen der Versicherung übernimmt. Bei Reiseabbruch oder Änderung der Reiseleistungen gehen die Zusatzkosten zu Lasten des Kunden. Gebuchte Leistungen werden nicht rückerstattet oder angerechnet.

 

  1. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie allein verantwortlich.

 

8.1 Visavorschriften

Kraftortreisen-Indien-Europa weist in den jeweiligen Programmbeschreibungen auf die für Schweizer gültigen Einreisebestimmungen hin. Über die geltenden Einreisebestimmungen für Kunden anderer Staatsangehörigkeit informiert Sie das betreffende Konsulat. In der Person der Kunden begründete persönliche Umstände (z.B. doppelte Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass) können dabei nicht berücksichtigt werden. Soweit Kraftortreisen-Indien-Europa seiner Hinweisungspflicht pflichtgemäss nachkommt, sind Sie für die Einhaltung der Einreise-, Visa-, Gesundheits- und Devisenbestimmungen selbst verantwortlich und verpflichtet, es sei denn, dass Kraftortreisen-Indien-Europa sich ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Sollten Sie wegen fehlender oder zu spät ausgestellter Dokumente die Reise nicht antreten können oder Ihnen die Einreise verweigert werden, so müssen Sie dafür selbst aufkommen. Dieser Umstand entbindet Sie nicht vom Reisevertrag.

 

8.2 Gesundheitsvorschriften

Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Buchung Ihrer Reise, spätestens 6 Wochen vor Abreise, bei Ihrem Haus- oder Tropenarzt über einen allfälligen individuellen Impfschutz usw. zu informieren. Bitte beachten Sie, dass Kraftortreisen-Indien-Europa keine Verantwortung bezüglich benötigter Impfungen übernehmen kann. Die medizinische Verantwortung diesbezüglich liegt ausdrücklich bei Ihrem Hausarzt oder dem Tropenarzt.

 

  1. Reisedokumente

Damit die Reisedokumente richtig ausgestellt werden können, müssen Sie bei der Buchung Ihre Vornamen und Namen, Geburtsdatum usw. gemäss den Angaben in Ihrem Reisepass angeben. Stimmen die Namen auf den Reisedokumenten nicht mit denjenigen im Pass überein, kann es zu einer Einreiseverweigerung und zwangsweisen Rückführung kommen, deren Kosten Sie zu tragen haben. Müssen Reisedokumente (Visa, Flugscheine usw.) neu ausgestellt werden, weil die Angaben in der Anmeldung nicht mit jenen im Pass übereinstimmen, gehen die Kosten zu Ihren Lasten. Für die Vollständigkeit und vorgeschriebene Gültigkeit Ihrer Reisedokumente wie Pass, ID, usw. sind Sie allein verantwortlich.

 

  1. Haftung

10.1 Allgemein

Kraftortreisen-Indien-Europa hat die Auswahl der an Ihrer Reise beteiligten Leistungsträger mit aller Sorgfalt vorgenommen und die Reise fachmännisch organisiert.

 

10.2 Ausfall von Leistungen

Kraftortreisen-Indien-Europa vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen oder die zusätzlich entstandenen Kosten, soweit es der Schweizer-, der lokalen Reiseleitung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein Verschulden Ihrerseits vorliegt. Unsere Haftung ist auf insgesamt den doppelten Reisepreis pro Person beschränkt und umfasst nur den unmittelbaren Schaden. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen.

 

10.3 Haftungsbeschränkung auf den doppelten Reisepreis

Bei Pauschalreisen ist die Haftung für andere als Personenschäden (Sachschäden, reine Vermögensschäden usw.) auf den doppelten Reisepreis pro Person beschränkt. Bei anderen Leistungen als Pauschalreisen ist die Haftung für sämtliche Schäden auf den doppelten Reisepreis pro Person begrenzt. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse in anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen.

10.4 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse

10.4.1 Internationale Abkommen, nationale Gesetze

Enthalten internationale Abkommen oder anwendbare nationale Gesetze, Beschränkungen der Haftung oder Haftungsausschlüsse bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, kann sich Kraftortreisen-Indien-Europa auf diese berufen und haftet nur im Rahmen dieser Abkommen oder nationaler Gesetze. Internationale Abkommen dieser Art bestehen insbesondere im Transportwesen (Flug-, Zug-, und Schiffsverkehr). Vorbehalten bleiben weitergehende Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen.

10.4.2 Haftungsausschlüsse

Kraftortreisen-Indien-Europa haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist auf:

  • Versäumnisse Ihrerseits, Versäumnisse eines Dritten
  • höhere Gewalt oder ein Ereignis, welches Kraftortreisen-Indien-Europa oder ein Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. Kraftortreisen-Indien-Europa haftet somit nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf Streik, Unruhen, Witterungsverhältnisse, behördliche Massnahmen, Verspätungen von Dritten usw. zurückzuführen sind.
  • Programmänderungen infolge Flugplanänderungen

10.4.3 Lokale Veranstaltungen

Für Aktivitäten und Ausflüge, welche am Reiseziel gebucht werden, bzw. nicht im vereinbarten Reiseprogramm enthalten sind, haftet Kraftortreisen-Indien-Europa nicht.

10.5 Vertane Ferienzeit, entgangene Ferienfreude usw.

Für vertane Ferienzeit, entgangene Ferienfreuden, Frustrationsschäden usw. haftet Kraftortreisen-Indien-Europa nicht.

10.6 Ausservertragliche Haftung

Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den massgebenden nationalen Gesetzen und internationalen Abkommen, vorbehalten bleiben weitergehende Haftungsbegrenzungen resp. Haftungsausschlüsse dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen.

  1. Beanstandungen

11.1 Beanstandung und Abhilfe verlangen

Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie diese unverzüglich der Reiseleitung oder dem betroffenen Leistungsträger (z.B. Hotel) bekannt geben. Dies ermöglicht meist bereits eine Abhilfe vor Ort.

11.2 Wird vor Ort keine Lösung gefunden

Sollte keine Abhilfe vor Ort möglich sein, müssen Sie eine schriftliche Bestätigung verlangen, die Ihre Beanstandung und deren Inhalt umfasst. Zudem müssen Sie die dazugehörigen Beweismittel für einen Reisemangel sichern (Foto / Video oder Namen und Anschriften von Zeugen etc.). Mängel müssen von Ihnen nach Ort, Zeit und Geschehensablauf so konkret wie möglich beschrieben werden. Sie müssen eindeutig gegenüber Kraftortreisen-Indien-Europa erklären, den Vorfall nicht auf sich beruhen lassen zu wollen. Reiseleiter und Leistungsträger sind nicht berechtigt irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.

11.3 Nach Ihrer Rückkehr

War vor Ort keine befriedigende Abhilfe möglich, müssen Sie Ihre Beanstandung sowie die Bestätigung, die Sie vor Ort eingeholt haben, innerhalb 30 Tagen nach Rückreise schriftlich bei Kraftortreisen-Indien-Europa. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, erlöschen sämtliche Ansprüche.

 

  1. Mitwirkungspflichten der Kunden

12.1 Persönliche Voraussetzungen

Reisen in fremde Länder bedingen, dass sich die Kunden den fremden Sitten und Gebräuchen anpassen. Zudem ist bei Gruppenreisen das Zusammensein meistens sehr intensiv. Aus diesen Gründen müssen wir uns vorbehalten, einzelne Kunden vor oder während der Reise abzuweisen oder auszuschliessen, wenn ernsthafte Bedenken bestehen, dass negative Auswirkungen auf die Gruppe entstehen können, die Gruppe gestört oder sogar gefährdet wird, oder die Kunden nicht gewillt sind, sich den Gepflogenheiten des Reiselandes anzupassen. Das gleiche Recht behalten wir uns vor, wenn der Programmverlauf gestört wird. Wird jemand während der Reise ausgeschlossen, kann Kraftortreisen-Indien-Europa keine Rückerstattung vornehmen.

12.2 Gesundheitliche Voraussetzungen

Bei einigen Reisen werden gewisse gesundheitliche Voraussetzungen verlangt. Sollte ein Kunde diese Voraussetzungen nicht erfüllen, welche im Leistungsbeschrieb aufgeführt sind oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offensichtlich nicht erfüllen, kann der Reiseleiter oder der lokale Leitungsträger den Kunden von der Reise oder gewissen Aktivitäten ausschliessen. Rückreisekosten usw. gehen zu Lasten des Kunden und der bezahlte Reisepreis kann nicht zurückbezahlt werden.

 

  1. Verspätete Rückreise

Trotz bester Reiseplanung kann es vorkommen, dass sich aufgrund nicht vorhersehbarer oder nicht abwendbarer Ereignisse die Rückreise verspätet. Sie sollten daher für den Rückkehrtag und bei Reisen in andere Kontinente auch für den Folgetag keine Verpflichtungen vorsehen, deren Nicht-einhaltung schwerwiegende Folgen haben könnte. Kraftortreisen-Indien-Europa übernimmt keine Haftung für solche Ereignisse.

 

  1. Ombudsmann

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollte der Kunde an den unabhängigen Ombudsmann für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen, eine für beide Parteien faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.

 

Ombudsman der Schweizer Reisebranche

CH-8038 Zürich

www.ombudsman-touristik.ch

 

  1. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Verjährung

Zwischen Kraftortreisen-Indien-Europa und den Kunden ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für jede Streitigkeit zwischen Kraftortreisen-Indien-Europa und dem Kunden ist ausschliesslich Frauenfeld Gerichtsstand. Alle Forderungen und Schadensersatzansprüche verjähren nach einem Jahr.

 

Kraftortreisen-Indien-Europa

Daniela Wolf
Hinterdorf 15 | 9217 Neukirch an der Thur
+41 52 536 2797 | kontakt@kraftorte-in-indien.com  | www.kraftorte-in-indien.com
HR: CHE-206.255.858

 

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